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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 138 Abs. 1 Satz 2/92: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:52 Uhr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.1980 - 5 S 1004/80 = DÖV 1981 S. 925

Aktenzeichen 5 S 1004/80 Entscheidung Urteil Datum 16.07.1980
Gericht Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Veröffentlichungen DÖV 1981 S. 925  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Den Planfeststellungsbeschluß kann anfechten, wessen Grundstück zwar nicht vom Vorhaben selbst, jedoch von dem insoweit nach § 87 Abs. 1 FlurbG zu verteilenden Landverlust betroffen wird.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG.