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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr
Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 27.05.1980 - F OVG A 41/77 = RdL 1983 S. 44
Aktenzeichen | F OVG A 41/77 | Entscheidung | Urteil | Datum | 27.05.1980 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | = RdL 1983 S. 44 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Zuteilung von Masseland, die ein Teilnehmer durch den Flurbereinigungsplan als Aufstockungsfläche neben seiner Abfindung erhalten hat, kann im Rahmen der auf einen Widerspruch erfolgten Änderung des Flurbereinigungsplanes wieder rückgängig gemacht werden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 25 - zu § 37 Abs. 2 FlurbG.