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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 54 Abs. 2/15: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 27.05.1980 - F OVG A 41/77 = RdL 1983 S. 44

Aktenzeichen F OVG A 41/77 Entscheidung Urteil Datum 27.05.1980
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen RdL 1983 S. 44  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Zuteilung von Masseland, die ein Teilnehmer durch den Flurbereinigungsplan als Aufstockungsfläche neben seiner Abfindung erhalten hat, kann im Rahmen der auf einen Widerspruch erfolgten Änderung des Flurbereinigungsplanes wieder rückgängig gemacht werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 25 - zu § 37 Abs. 2 FlurbG.