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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 85 Nr. 8/3: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 10.06.1980 - VII 3904/78

Aktenzeichen VII 3904/78 Entscheidung Urteil Datum 10.06.1980
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. In der Regel braucht ein Holzbestand nicht in derselben Holzart abgefunden zu werden; ein solcher Anspruch ließe sich weder aus § 85 noch aus § 44 FlurbG herleiten.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 73 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.