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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 60 Abs. 2/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 08.10.1980 - 13 A 80 A.1796

Aktenzeichen 13 A 80 A.1796 Entscheidung Urteil Datum 08.10.1980
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Der Spruchausschuß einer Flurbereinigungsdirektion ist nicht befugt, bei der Entscheidung über einen nur gegen den Flurbereinigungsplan eingelegten Widerspruch die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung zu ändern.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 59 Abs. 5 FlurbG.