Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 138 Abs. 1 Satz 2/82: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 19.04.1978 - III F 1/78 = RdL 1978, 237

Aktenzeichen III F 1/78 Entscheidung Urteil Datum 19.04.1978
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1978, 237  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine bruchstückhafte Übermittlung einer im Entscheidungsoriginal vollständigen Rechtsmittelbelehrung kann nicht als unrichtige Belehrung verstanden, sondern muß als Unterlassung der Belehrung angesehen werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 38 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.