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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 86 Abs. 1/8: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:51 Uhr


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 24.08.1978 - F OVG A 23/77

Aktenzeichen F OVG A 23/77 Entscheidung Urteil Datum 24.08.1978
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur Frage der Dringlichkeit des Vorausbaus
2. Das zur Beseitigung landeskultureller Nachteile anzulegende Ersatzwegenetz kann seine Aufgabe nur erfüllen, wenn es bereits zu dem Zeitpunkt zur Verfügung steht, zu dem die überörtlichen Planungen, die die Einleitung des Verfahrens verursacht haben, realisiert werden und ihre nachteiligen Wirkungen auf die allgemeine Landeskultur entfalten.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 40 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.