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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 130 Abs. 1/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:50 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 13.01.1977 - VII 1767/76 = RdL 1977 S. 209

Aktenzeichen VII 1767/76 Entscheidung Urteil Datum 13.01.1977
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen RdL 1977 S. 209  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur Form und Bedeutung der Verhandlungsniederschrift im flurbereinigungsbehördlichen Verwaltungsverfahren.
2. Auch im öffentlichen Recht gilt der Grundsatz, daß es bei Abgabe öffentlich-rechtlicher Erklärungen entscheidend auf die rechtsverkehrsmäßige Bedeutung der Erklärung ankommt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 5 - zu § 129 FlurbG.