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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 137 Abs. 2/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:50 Uhr


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.04.1975 - 3 C 52/74 = AgrarR 1975 S. 364

Aktenzeichen 3 C 52/74 Entscheidung Urteil Datum 29.04.1975
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen AgrarR 1975 S. 364  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Aufsicht des Kulturamtsvorstehers über den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft nach § 17 FlurbG umfaßt auch die Befugnis, den Kassenverwalter zur Auszahlung bestimmter Geldbeträge anzuhalten. Kommt dieser einer solchen Aufforderung nicht nach, so ist eine Ersatzvornahme durch den Kulturamtsvorsteher gemäß § 137 Abs. 2 FlurbG in Verbindung mit § 10 VwVG möglich.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 17 Abs. 1 FlurbG.