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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 44 Abs. 3 Satz 3/13: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 14.08.1974 - III F 78/72

Aktenzeichen III F 78/72 Entscheidung Urteil Datum 14.08.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Vorflut kann nur dann als notwendig angesehen werden, wenn die Anlagekosten in angemessenem Verhältnis zum Erfolg stehen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.