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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 88 Nr. 4/5: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr


Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 12.11.1974 - 1 BvR 32.68 = AgrarR 1975 S. 40

Aktenzeichen 1 BvR 32.68 Entscheidung Urteil Datum 12.11.1974
Gericht Bundesverfassungsgericht Veröffentlichungen AgrarR 1975 S. 40  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG folgt ein Rückerwerbsrecht des früheren Grundstückseigentümers, wenn der Zweck der Enteignung nicht verwirklicht wird. Für die Realisierung dieses Anspruches bedarf es nicht unbedingt einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 68 Abs. 1 Satz 1 FlurbG.