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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 45 Abs. 2/5: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.09.1973 - 3 C 97/72

Aktenzeichen 3 C 97/72 Entscheidung Urteil Datum 19.09.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nur in das Flurbereinigungsverfahren eingebrachte Wohngebäude unterliegen der Schutzvorschrift des § 45 Abs. 2 Satz 2 FlurbG, nicht aber erst im Flurbereinigungsplan gegebene Neuzuteilungen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 20 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.