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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 45 Abs. 2/4: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.05.1973 - 3 C 100/72 = IK 1974, 301= SKV 74, 187

Aktenzeichen 3 C 100/72 Entscheidung Urteil Datum 15.05.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen IK 1974, 301 = SKV 74, 187  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur Verlegung von Hof- und Gebäudeflächen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 42 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG.