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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr
Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.09.1973 - 3 C 97/72
Aktenzeichen | 3 C 97/72 | Entscheidung | Urteil | Datum | 19.09.1973 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Jeder Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens ist verpflichtet, im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes anhand der ihm zur Verfügung gestellten Abfindungsunterlagen und in Wahrnehmung des Auskunftstermins zu prüfen, ob die Regelungen des Planes für seinen Besitzstand vollständig sind und seinen Erwartungen entsprechen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 20 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.