Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 5 Abs. 1/9: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:49 Uhr

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 22.03.1972 - III F 130/71

Aktenzeichen III F 130/71 Entscheidung Urteil Datum 22.03.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Zur Form der Einladung zur Aufklärungsversammlung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 12 - zu § 1 FlurbG.