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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 32/5: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 05.10.1972 - 136 XIII 70 = AgrarR 1972 S. 503

Aktenzeichen 136 XIII 70 Entscheidung Urteil Datum 05.10.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen AgrarR 1972 S. 503  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Einwände gegen Planierungen, welche nach der Feststellung der Schätzungsergebnisse durchgeführt wurden, können nicht im Rahmen der Schätzungsbeschwerde geltend gemacht werden. Sie stellen einen Angriff auf den Flurbereinigungsplan dar.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 21 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.