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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 93/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 03.08.1972 - F OVG A 34/71

Aktenzeichen F OVG A 34/71 Entscheidung Urteil Datum 03.08.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Das Zusammenlegungsgebiet wird nur aus den Flurstücken gebildet, bei denen der textliche Teil des Zusammenlegungsbeschlusses mit der Darstellung auf der Gebietskarte in Übereinstimmung steht.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 15 - zu § 4 FlurbG.