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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 138 Abs. 1 Satz 2/34: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 18.11.1971 - 219 VII A 69

Aktenzeichen 219 VII A 69 Entscheidung Urteil Datum 18.11.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Beweiserhebung durch Einvernahme von Vorstandsmitgliedern.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 46 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.