Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 138 Abs. 1 Satz 2/28: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 04.03.1971 - VII 1053/69

Aktenzeichen VII 1053/69 Entscheidung Urteil Datum 04.03.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Zur Frage, auf welchem prozessualen Wege sich ein Teilnehmer gegen die Erhebung eines Beitragsvorschusses wenden kann.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG.