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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 141 Abs. 1/23: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:48 Uhr

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 12.03.1970 - VII 246/68

Aktenzeichen VII 246/68 Entscheidung Urteil Datum 12.03.1970
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Zur Frage, wie ein Antrag auf Fortsetzung eines abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens verfahrensrechtlich zu behandeln ist.
2. Zur Frage der Anfechtung der Erklärung der Rücknahme der Beschwerde wegen Irrtums.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 132 FlurbG.