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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 68 Abs. 1 Satz 1/10: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:47 Uhr

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 26.08.1969 - F III 165/68 = RdL 1970 S.245

Aktenzeichen F III 165/68 Entscheidung Urteil Datum 26.08.1969
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1970 S.245  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Einleitung eines Verfahrens nach § 87 FlurbG ist keine Enteignungsmaßnahme.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG.