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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 140/7: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:47 Uhr

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 26.08.1969 - F III 165/68 = RdL 1970 S. 245

Aktenzeichen F III 165/68 Entscheidung Urteil Datum 26.08.1969
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1970 S. 245  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts bei Entscheidungen über Anfechtungsklagen gegen Flurbereinigungsbeschlüsse, die aufgrund des § 87 FlurbG ergangen sind.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG.