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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 37 Abs. 2/8: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:47 Uhr

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.07.1968 - 3 C 17/68

Aktenzeichen 3 C 17/68 Entscheidung Urteil Datum 03.07.1968
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Es ist nicht Aufgabe der Flurbereinigungsbehörde, den Altbesitz eines Teilnehmers in der Ortslage durch Neuaufmessung der alten Grenzen in der Örtlichkeit festzustellen, wenn der Wert des Ortslagenaltbesitzes unter Anhaltung der Katasterangaben im Abfindungsanspruch berücksichtigt worden ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 30 FlurbG.