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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 4/6: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:46 Uhr

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 12.05.1966 - VI 749/65

Aktenzeichen VI 749/65 Entscheidung Urteil Datum 12.05.1966
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Das Interesse der Beteiligten ist nicht für jeden Gemarkungsteil einer Gemeinde besonders festzustellen, es muß nur für das für das angeordnete Verfahren festgestellte Flurbereinigungsgebiet insgesamt gegeben sein.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 7 - zu § 1 FlurbG.