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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 44 Abs. 4/8: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:45 Uhr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.1961 - I C 127.59 = RdL 1961 S. 239

Aktenzeichen I C 127.59 Entscheidung Urteil Datum 27.06.1961
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1961 S. 239  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Entfernung der Grundstücke vom Wirtschaftshof oder von der Ortslage ist nicht nur bei den Ermessensgesichtspunkten nach § 44 Abs. 4 FlurbG, sondern auch als wertbestimmender Umstand im Sinne des § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG.