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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 52 Abs. 1/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:45 Uhr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.05.1961 - I C 102.58 = RdL 1961 S. 274

Aktenzeichen I C 102.58 Entscheidung Urteil Datum 25.05.1961
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1961 S. 274  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Flurbereinigungsteilnehmer kann auf seinen Landabfindungsanspruch zugunsten eines bestimmten Dritten verzichten.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.