FlurbG:§ 138 Abs. 1 Satz 2/128: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 09:30 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 29.09.2005 - 13 AS 05.1535 (Lieferung 2007)

Aktenzeichen 13 AS 05.1535 Entscheidung Beschluss Datum 29.09.2005
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung 2007

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Tatsache, dass das Flurbereinigungsverfahren bereits über 25 Jahre andauert, spricht wegen des aus § 2 Abs. 2 FlurbG folgenden Beschleunigungsgebotes nicht gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung, sondern für einen raschen Fortgang der noch ausstehenden Verfahrensschritte.



Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 2 Abs. 2 FlurbG.