FlurbG:§ 37 Abs. 1/68: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. Juni 2024, 14:25 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 19.10.2022 - 7 S 2478/20 (Lieferung 2023)

Aktenzeichen 7 S 2478/20 Entscheidung Urteil Datum 19.10.2022
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung 2023

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zu den Zwecken der Flurbereinigung zählt auch die Förderung der allgemeinen Landeskultur mit den in den §§ 37, 39 und 40 FlurbG näher umschriebenen weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten. (red. LS).


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 7 - zu § 52 Abs. 3 FlurbG.