FlurbG:§ 54 Abs. 2/40: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. Juni 2024, 14:23 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 19.10.2022 - 7 S 2478/20 (Lieferung 2023)

Aktenzeichen 7 S 2478/20 Entscheidung Urteil Datum 19.10.2022
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung 2023

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Mit dem Abfindungsverzicht entsteht sogenanntes Masseland, das nach § 54 Abs. 2 FlurbG für Zwecke der Flurbereinigung verwendet werden muss. Darauf, ob dies einmal der Fall sein wird, kommt es für die Wirksamkeit des Verzichts nicht an. (red. LS).


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 7 - zu § 52 Abs. 3 FlurbG.