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FlurbG:§ 4/64: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 5. Juni 2024, 13:39 Uhr

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 13.04.2022 - 15 KF 2/19 (Lieferung 2022)

Aktenzeichen 15 KF 2/19 Entscheidung Urteil Datum 13.04.2022
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung 2022

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Anspruch auf Ausschluss von Flächen aus dem Flurbereinigungsgebiet ist bereits gegen den Einleitungsbeschluss geltend zu machen. Dies folgt aus der Mehrstufigkeit des Flurbereinigungsverfahrens. (amtl. LS)
2. § 8 Abs. 1 Satz 1 FlurbG enthält lediglich eine Verfahrensvorschrift in dem Fall, dass die Flurbereinigungsbehörde nachträgliche geringfügige Änderungen des Verfahrensgebietes für sachlich geboten hält. (amtl. LS)


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 54 - zu § 65 FlurbG.