FlurbG:§ 66 Abs. 3/3: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 5. Juni 2024, 13:36 Uhr


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 13.04.2022 - 15 KF 2/19 (Lieferung 2022)

Aktenzeichen 15 KF 2/19 Entscheidung Urteil Datum 13.04.2022
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung 2022

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Enden gemäß § 66 Abs. 3 FlurbG die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung mit der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplans (§ 63 FlurbG), erledigt sich die vorläufige Besitzeinweisung i. S. d. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO und entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage nach § 65 FlurbG. (amtl. LS)


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 54 - zu § 65 FlurbG.