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FlurbG:§ 110/16: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Mai 2024, 08:43 Uhr

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Beschluss vom 09.03.1995 - 9 K 20, 21, 24/94 = AgrarR 1996, 225= RdL 1996, 275= NuR 1997, 260 (Leitsätze)

Aktenzeichen 9 K 20, 21, 24/94 Entscheidung Beschluss Datum 09.03.1995
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen AgrarR 1996, 225 = RdL 1996, 275 = NuR 1997, 260 (Leitsätze)  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der öffentlich bekannt zu machende entscheidende Teil des das Verfahren anordnenden Beschlusses umfasst auch die das Verfahrensgebiet darstellende Karte.


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 61 a LwAnpG.