FlurbG:§ 68 Abs. 1 Satz 1/8: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. Februar 2022, 13:55 Uhr


Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 21.03.1967 - 7 W 339/66 = Rpfleger 1967, 417

Aktenzeichen 7 W 339/66 Entscheidung Beschluss Datum 21.03.1967
Gericht Oberlandesgericht Koblenz Veröffentlichungen Rpfleger 1967, 417  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nicht die vorläufige Besitzeinweisung, sondern erst der Eintritt des neuen Rechtszustandes hindern den Zuschlag der alten Grundstücke in der Zwangsversteigerung.


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 15 FlurbG.