FlurbG:§ 44 Abs. 3 Satz 1/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. Februar 2022, 12:28 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 08.06.1972 - VII 403 und 404/71

Aktenzeichen VII 403 und 404/71 Entscheidung Urteil Datum 08.06.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Zur Frage, ob ein Gestaltungsmangel vorliegt, wenn einem Teilnehmer, der lediglich ein Flurstück eingelegt hat, ausnahmsweise zwei Flurstücke als Abfindung zugeteilt worden sind.


Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 6 - zu § 15 FlurbG.