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Aktuelle Version vom 24. Juni 2024, 15:01 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 15.12.2022 - 9 K 418/20 OVG (Lieferung 2023)
Aktenzeichen | 9 K 418/20 OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 15.12.2022 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2023 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Eine offensichtliche Härte liegt dann vor, wenn die Entscheidung im Flurneuordnungsverfahren entweder rechtlich offensichtlich unhaltbar ist oder unter Gewichtung und Bewertung der betroffenen Interessen die Nachsichtgewährung geboten ist (red. LS). |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 60 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG.