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von Anonymer Benutzer

RzF - 62 - zu § 64 LwAnpG

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.05.2007 - 10 B 71.06 = RdL 2007, S. 221= BzAR-NL 2007, 417 (BzAR= Briefe zum Agrarrecht) (Lieferung 2008)

Aktenzeichen 10 B 71.06 Entscheidung Beschluss Datum 10.05.2007
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 2007, S. 221 = BzAR-NL 2007, 417 (BzAR = Briefe zum Agrarrecht)  Lieferung 2008

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Das Beschleunigungsgebot ist auch dann zu beachten, wenn das Flurbereinigungsgericht auf die Klage des Bodeneigentümers gegen Entscheidungen, die in einem auf Antrag eines vorgeblichen Gebäudeeigentümers durchgeführten Bodenordnungsverfahren ergangen sind, den Anordnungsbeschluss mit der Begründung für rechtswidrig erachtet, es habe einen anderen Gebäudeeigentümer ermittelt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 21 - zu § 144 FlurbG.