Flurbereinigungsgericht Weimar, Urteil vom 05.06.2002 - 7 F 950/00
Aktenzeichen | 7 F 950/00 | Entscheidung | Urteil | Datum | 05.06.2002 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Weimar | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Im Rahmen der Ermittlung der Antragsbefugnis nach § 64 Satz 1 LwAnpG entfällt die Bindungswirkung eines Vermögenszuordnungsbescheids, der das Gebäudeeigentum einer aus der Umwandlung oder Teilung einer LPG hervorgegangenen Gesellschaft bzw. Genossenschaft feststellt, nicht, wenn eine zivilgerichtliche Entscheidung ergeht, die die Unwirksamkeit der Umwandlung oder Teilung feststellt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 60 LwAnpG.