Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 19.10.2011 - 9 K 9/10 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 9 K 9/10 | Entscheidung | Urteil | Datum | 19.10.2011 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Ein wertbeeinflussender Faktor, der nicht zugrunde gelegt wurde, führt grundsätzlich zu einer fehlerhaften Wertermittlung. Eine Rechtsverletzung tritt indes nicht ein, wenn sich dieser Fehler nicht zu Lasten des Klägers auswirkt. Dies kann der Fall sein, wenn der Mangel gleichsam die Einlage- und die Abfindungsfläche erfasst und keine Beiträge nach §§ 19, § 47 FlurbG erhoben werden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 25 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG.