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von Anonymer Benutzer

RzF - 7 - zu § 58 Abs. 1 LwAnpG


Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 19.10.2011 - 9 K 9/10 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 9 K 9/10 Entscheidung Urteil Datum 19.10.2011
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein wertbeeinflussender Faktor, der nicht zugrunde gelegt wurde, führt grundsätzlich zu einer fehlerhaften Wertermittlung. Eine Rechtsverletzung tritt indes nicht ein, wenn sich dieser Fehler nicht zu Lasten des Klägers auswirkt. Dies kann der Fall sein, wenn der Mangel gleichsam die Einlage- und die Abfindungsfläche erfasst und keine Beiträge nach §§ 19, § 47 FlurbG erhoben werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 25 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG.