Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 4 - zu § 53 LwAnpG

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 04.09.2003 - 9 K 29/02

Aktenzeichen 9 K 29/02 Entscheidung Urteil Datum 04.09.2003
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Es führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Anordnungsbeschlusses, wenn das Verfahren auch einen Golfplatz erfasst.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 36 - zu § 134 Abs. 2 FlurbG.