Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 03.12.1979 - VII 1457/79
Aktenzeichen | VII 1457/79 | Entscheidung | Urteil | Datum | 03.12.1979 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Für die in § 93 Abs. 2 Satz 2 FlurbG vorgeschriebene Anhörung genügt es, wenn die nach dieser Vorschrift anzuhörenden Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung erhalten. Nicht erforderlich ist, daß sich die Betroffenen äußern. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt RzF - 11 - zu § 86 Abs. 1 FlurbG (a.F.).