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von Anonymer Benutzer

RzF - 30 - zu § 7 Abs. 1 FlurbG


Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.07.2019 - 9 B 27.18 (Lieferung 2020)

Aktenzeichen 9 B 27.18 Entscheidung Beschluss Datum 23.07.2019
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung 2020

Leitsätze

1. Zugunsten eines Vorhabens kann unter Umständen die Einleitung mehrerer getrennter Unternehmensflurbereinigungsverfahren gerechtfertigt sein. (Amtlicher Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 67 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG.