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von Anonymer Benutzer

RzF - 25 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Weimar, Urteil vom 28.11.2007 - 7 F 234/06 (Lieferung 2012)

Aktenzeichen 7 F 234/06 Entscheidung Urteil Datum 28.11.2007
Gericht Flurbereinigungsgericht Weimar Veröffentlichungen Lieferung 2012

Leitsätze

1. Ein auf eine höhere Wertfestsetzung gerichteter Widerspruch kann zum Anlass genommen werden, die Wertfestsetzung zu Lasten des Widerspruchsführers zu ändern nach einem entsprechenden Hinweis. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb eine sogenannte reformatio in peius im flurbereinigungsrechtlichen Widerspruchsverfahren ausgeschlossen sein sollte.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 67 - zu § 64 LwAnpG.