Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 21.04.1986 - 7 S 2984/85
Aktenzeichen | 7 S 2984/85 | Entscheidung | Urteil | Datum | 21.04.1986 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Von einer Gemeinde kann keine Erstattung für Obstbäume verlangt werden, die Bestandteil eines Straßenkörpers sind, der der Gemeinde über den Abfindungsanspruch hinaus zugeteilt wurde. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 20 - zu § 40 FlurbG.