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RzF - 10 - zu § 49 Abs. 1 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.01.1980 - 5 B 28.78 = RdL 1981 S. 11

Aktenzeichen 5 B 28.78 Entscheidung Beschluss Datum 22.01.1980
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1981 S. 11  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Flurbereinigungsbehörde ist nicht befugt, Fischereirechte im Verfahrensgebiet außer zum Zweck wertgleicher Abfindung neu zu regeln.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 30 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.