Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 21.03.1991 - 13 A 91.482
Aktenzeichen | 13 A 91.482 | Entscheidung | Urteil | Datum | 21.03.1991 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Für die Feststellung des Interesses der Beteiligten kommt es nicht darauf an, ob die Mehrheit der Teilnehmer im Flurbereinigungsgebiet dieses Interesse kundtut. Darum bedarf es keiner zahlenmäßigen oder an sonstigen Maßstäben ausgerichteten Abstimmung der Beteiligten, es kann sogar entgegen einer solchen Meinungskundgabe entschieden werden. |