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von Anonymer Benutzer

RzF - 41 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 30.11.1978 - 88 XIII 78 = AgrarR 1979 S. 201

Aktenzeichen 88 XIII 78 Entscheidung Urteil Datum 30.11.1978
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen AgrarR 1979 S. 201  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG im Zusammenhang mit dem Vorwegausbau (§ 42 Abs. 1 Satz 2 FlurbG) ist fehlerhaft, wenn sie sich auf eine Wegführung bezieht, die von dem Plan nach § 41 Abs. 1 Satz 1 FlurbG deutlich abweicht.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 21 Abs. 7 FlurbG.