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von Anonymer Benutzer

RzF - 13 - zu § 32 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.01.2009 - 9 K 25/05 = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) (Lieferung 2010)

Aktenzeichen 9 K 25/05 Entscheidung Urteil Datum 28.01.2009
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz)  Lieferung 2010

Leitsätze

1. Es kann nicht verlangt werden, dass die Flurneuordnungsbehörde die Wertermittlung ungefragt ohne Veranlassung im Einzelfall, in allen Einzelheiten und sämtliche Flurstücke des Verfahrensgebietes betreffend erläutert. Sie ist lediglich verpflichtet, dem interessierten Teilnehmer die notwendigen Informationen zur Überprüfung der vorgenommenen Bewertung zu geben, um ihm zu ermöglichen, die Bewertungsergebnisse für seine und benachbarte Grundstücke zu überprüfen.

Anmerkung


Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 27 FlurbG.