RzF - 23 - zu § 19 Abs. 3 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.07.2003 - 8 K 2/03 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 8 K 2/03 Entscheidung Urteil Datum 17.07.2003
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Anspruch auf Befreiung von Vorschüssen auf Beiträge nach § 19 Abs. 3 FlurbG kommt nur in Betracht, wenn der Teilnehmer offensichtlich überhaupt keine Vorteile aus der Flurbereinigung ziehen kann.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 LwAnpG.