Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.07.2003 - 8 K 2/03 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 2/03 | Entscheidung | Urteil | Datum | 17.07.2003 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Ein Anspruch auf Befreiung von Vorschüssen auf Beiträge nach § 19 Abs. 3 FlurbG kommt nur in Betracht, wenn der Teilnehmer offensichtlich überhaupt keine Vorteile aus der Flurbereinigung ziehen kann. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 LwAnpG.