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von Anonymer Benutzer

RzF - 19 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 16.07.1969 - F III 54/66

Aktenzeichen F III 54/66 Entscheidung Urteil Datum 16.07.1969
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Zur Frage der Zulässigkeit einer Anfechtungsklage bei fehlendem Vorverfahren, wenn das Verhalten der oberen Flurbereinigungsbehörde vor und während des gerichtlichen Verfahrens mit Sicherheit erwarten läßt, daß die Beschwerde keinen Erfolg haben wird.
2. Zur Frage der Anfechtung der Beschwerderücknahme eines Teilnehmers wegen Irrtums.
3. Zur Frage der Unwirksamkeit eines in einer Verhandlung geschlossenen Vergleichs zwischen einem Teilnehmer und der Flurbereinigungsbehörde.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.