Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.07.1961 - I B 46.61

Aktenzeichen I B 46.61 Entscheidung Beschluss Datum 04.07.1961
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Ein berechtigtes Interesse auf Erteilung von Abschriften aus Verhandlungsniederschriften usw. besteht grundsätzlich nur hinsichtlich solcher Unterlagen, die den Besitzstand des Antragstellers betreffen.