Zuletzt bearbeitet vor 2 Jahren
von Redaktion

RzF - 3 - zu § 91 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.07.1964 - I CB 43.64

Aktenzeichen I CB 43.64 Entscheidung Beschluss Datum 09.07.1964
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Es ist nicht zulässig nach § 91 ff. FlurbG Maßnahmen durchzuführen, die dem Verfahren nach § 4 ff. FlurbG vorbehalten sind.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG.